Baubegleitende Beratung zu KfW-Förderungen
Die KfW-Bank und in Baden-Württemberg zusätzlich die L-Bank fördern im Auftrag und mit Mitteln von Bund und Ländern Maßnahmen zur Energieeffizienz, welche über die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Energieeinsparverordnung (EnEV), hinausgehen. Die Förderungen werden in Form von Zuschüssen oder von zinsgünstigen Darlehen gewährt und sind an die Einbindung eines sachverständigen Beraters gekoppelt (KfW-Programme 151/152/430). Förderbar sind entweder energie-effiziente Einzelmaßnahmen oder das Erreichen eines festgelegten Effizienzstandards für das gesamte Gebäude: sogenannte KfW-Effizienzhäuser. Letzteres wird nicht nur bei der Sanierung bestehender Gebäude, sondern auch im Neubaubereich gefördert. Zur Qualitätssicherung bei der Bauausführung ist eine Überprüfung der Umsetzung bestimmter Anforderungen durch den Berater verpflichtend (daher "baubegleitende Beratung").
Im Falle der Gebäudesanierung umfasst die baubegleitende Beratung folgende Punkte:
- Begutachtung des Gebäudes und Klärung des gewünschten Sanierungsumfanges zusammen mit dem Beratungsempfänger - soweit dies nicht schon durch eine vorgeschaltete BAFA-Beratung geschehen ist
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Beratung zur Frage, ob lediglich einzelne Bauteile entsprechend dem KfW-Sanierungsstandard saniert werden sollen oder ob das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses erreicht werden kann
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Planung und Dokumentation der gewünschten Bauausführung entsprechend den Anforderungen der KfW
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Mitwirkung bei Einholung und Beurteilung der Angebote hinsichtlich der geforderten Qualitätsmerkmale
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Mitwirkung bei der Antragstellung für Kredit oder Zuschuss
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Während der Ausführung der Maßnahmen: Überprüfung und Dokumentation der Umsetzung bestimmter, energetisch relevanter Details
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Nach der Ausführung: Mitwirkung bei der "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen"
Im Falle der Neubauberatung unterstützen wir Ihr Architekturbüro bei der Konzeption von Gebäudehülle und Anlagentechnik, insbesondere dem Einsatz erneuerbarer Energien, um einen besonders energiesparenden Neubau nach KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen.
Kosten und Nutzen: Die Kosten für eine baubegleitende Beratung liegen für eine Einzelmaßnahme je nach Schwierigkeitsgrad bei 900 bis 1.500 Euro. Die Hälfte dieser Beratungskosten kann nach Durchführung der Maßnahme über das KfW-Programm 431 als Zuschuss rückerstattet werden. - Natürlich stellt sich hier die Frage, ob der finanzielle und organisatorische Aufwand in einem akzeptablen Verhältnis zu dem Nutzen steht. Wir meinen: Dies kann nur jeweils im Einzelfall entschieden werden und sollte insbesondere, wo die Bauherrenschaft nicht selbst "erfahren am Bau" ist und wo kein Architekt eingebunden ist, ernsthaft erwogen werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.