Dr. Thomas Fischer Energieberatung
Dr. Thomas Fischer Energieberatung

Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis ist je nach Baufertigstellungsjahr seit 1.7.2008 bzw. 1.1.2009 Pflicht bei Vermietung, Verkauf, Verpachtung oder Leasing sowie bei Neubau und bei Modernisierung mit EnEV-Bilanzierung (EnEV §9 Abs.1).

Er existiert derzeit in zwei Varianten: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.

Der Verbrauchs-Energieausweis dokumentiert den Energieverbrauch zurück liegender Jahre und weist einen durch Korrekturen und Mittelwertbildungen berechneten durchschnittlichen Endenergieverbrauch aus.

Dem Bedarfs-Energieausweis liegt eine detaillierte Erfassung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik zugrunde. Auf dieser Grundlage werden unter Annahme einer durchschnittlichen Nutzung folgende Kennwerte berechnet und offenlegt:

  • Endenergie- und Primärenergiebedarf
  • energetische Qualität der Gebäudehülle
  • CO2-Emissionen, welche durch Heizung, Lüftung und Warmwasser verursacht werden.

Alle genannten Werte werden auf die Gebäudenutzfläche bezogen. Diese Fläche ist meist größer als die Wohnfläche und ist ebenfalls in den Ausweisen dokumentiert. So geben beide Ausweise darüber Aufschluss, wie hoch in etwa die Energiekosten werden können.

Darüber hinaus können auf freiwilliger Basis in beiden Ausweisen Sanierungsmaßnahmen aufgelistet sein, beim Bedarfsausweis sogar mit möglichen erzielbaren Energieeinsparungen.

 

Wir sind gerne für Sie da, wenn es um die Ausstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfs-Energieausweises geht.  Nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf!